Verleihbedingungen Kreisjugendring Forchheim (KJR)

Von wem kann der Verleih genutzt werden
Das Verleihangebot des Kreisjugendring Forchheim kann von Jugendgruppen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindergärten, Gemeinden, Institutionen und Privatpersonen genutzt werden. Vom Verleih generell ausgeschlossen sind gewerbliche Veranstalter und politische Parteien.

Für die Überlassung von Verleihartikeln an Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Gemeinden zum Zwecke der Jugendarbeit wird auf die Verleihgebühr eine Ermäßigung von 50% gewährt.
Bei nicht anerkannten Trägern der Jugendhilfe bzw. anerkannten Trägern der Jugendhilfe, die die Verleihartikel außerhalb der Jugendarbeit einsetzten, wird zusätzlich Umsatzsteuer erhoben.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Verleih.

Reservierungen sind erst ab dem 15. Januar für das laufende Jahr möglich.

Die Verleihartikel können von Personen ausgeliehen werden, die berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Verein, die Jugendgruppe, die Einrichtung etc. zu tätigen. Wird der Verleih von einer anderen Person abgeholt oder gebracht, handelt diese im Auftrag der Vertragsperson.


Ausleihbedingungen

  • Für Transport, Einsatz und Beaufsichtigung der Verleihartikel während der Überlassungsdauer ist allein die Vertragsperson verantwortlich.

  • Die Ladungssicherung obliegt allein der Vertragsperson. Das entsprechende Sicherungsmaterial ist von der Vertragsperson bereitzustellen.

  • Vom KJR wird keine Verladehilfe bereitgestellt. Entsprechende Personen sind von der Vertragsperson bereitzustellen. Dies gilt sowohl für die Abholung, als auch die Rückgabe.

  • Verleihartikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken geeignet sind, sind vor der Benutzung zu reinigen. Der KJR übernimmt keine Gewähr für eine eventuelle Verschmutzung (Aufgrund der Lagerung etc.) der Artikel. Diese Artikel dürfen ebenfalls nicht anderweitig genutzt werden.

  • Die Vertragsperson verpflichtet sich, die überlassenen Verleihartikel schonend und sachgemäß zu behandeln. Beschädigungen und Verlust während der Überlassungsdauer sind sofort bei der Rückgabe zu melden.

  • Die Verleihartikel sind in voll funktionsfähigen, gereinigten Zustand zurückzugeben = sauber, trocken, richtig zusammengelegt (bei Hüpfburgen gibt es eine Anleitung). Einen eventuellen Aufwand für Ordnung und/oder Reinigung (bei Kleingegenständen) berechnen wir mit 20 EUR pro Person/pro angefangener Stunde. Den Aufwand für Trocknung/Reinigung bei z.B. Zelthäuten, Hüpfburgen, Twister berechnen wir pauschal mit 100 EUR pro Artikel. Sollten wir hierfür eine Fachfirma beauftragen, werden die Kosten inkl. Fahrtkosten vollumfänglich der Vertragsperson in Rechnung gestellt.

    Sollte es nach einer unsachgemäßen Rückgabe zur Schimmelbildung bei den Verleihgegenständen kommen, werden die Reinigungskosten der Fachfirma der Vertragsperson in Rechnung gestellt. Dies kann bis zu mehrere hundert Euro kosten.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Verleihgegenstände 100%ig trocken zurückgegeben werden müssen. Bereits eine geringe Restfeuchte im PVC bzw. Zeltstoff etc. kann in kurzer Zeit zu Schimmelbildung führen. Ist dies der Fall, bedarf es einer speziellen Schimmelbehandlung durch eine Fachfirma. Die Reinigungs- und Schimmelbehandlungskosten der Fachfirma inkl. Fahrtkosten werden der Vertragsperson vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dies kann bis zu mehrere hundert Euro kosten. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf den Punkt „Kaution“ in diesen Verleihbedingungen.

    Mit der Abholung des Verleihgegenstandes erhält der Abholer ein Übergabeprotokoll. Dieses ist ordnungsgemäß und gewissenhaft vor Nutzung des Verleihartikels durch die Vertragsperson auszufüllen. Mögliche Mängel (wie z.B. Hüpfburg war feucht oder nass, Gegenstände haben gefehlt, Verschmutzungen) sind umgehend (nicht erst bei der Rückgabe) zu vermerken und dem KJR mit entsprechendem Bildmaterial zuzustellen (per E-Mail an info@kjr-forchheim.de). Sind die genannten Mängel dem vorherigen Entleiher zuzuordnen, werden diesem die Kosten für Reparatur, Reinigung etc. in Rechnung gestellt.
    Am Ende der Saison werden die Hüpfburgen & das Twister von einer Fachfirma geprüft und notfalls gereinigt.

    Dieses kann einige Wochen dauern. Die Kaution des letzten Entleihers wird solange einbehalten und mit dem ggf. entstandenen Aufwand verrechnet.
  • Während des Überlassungszeitraumes haftet die Vertragsperson (von der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe) für Beschädigung und Verlust der Verleihartikel. Beschädigungen und Verlust führen zu entsprechenden Schadenersatzansprüchen des Kreisjugendringes Forchheim. Der KJR Forchheim haftet nicht für Schäden und sonstige Vermögensschäden, die der Vertragsperson durch die Benutzung der Verleihartikel entstehen. Die Vertragsperson verpflichtet sich, den KJR Forchheim von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Verleihgegenstände gegen den KJR Forchheim erheben. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.

  • Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte, ohne ausdrückliche Genehmigung des Kreisjugendringes Forchheim, ist nicht gestattet.

  • Bei grob vertragswidrigem Verhalten der Vertragsperson kann der Kreisjugendring Forchheim den Vertrag außerordentlich kündigen, die Verleihartikel herausverlangen und Schadenersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend gemacht werden.

  • Sofern einzelne Verleihartikel, insbesondere aufgrund von Beschädigungen, Verlust oder nicht absprachegemäßer Rückgabe, nicht ausleihbereit sind, behält sich der Kreisjugendring Forchheim den Rücktritt von der Reservierung vor.
    Die Vertragsperson hat keinen Anspruch auf Ersatzgeräte.



Rücktritt und Änderung vom Verleih sind kostenlos. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir den Verleihartikel weitervermitteln können.
Ausleihzeitraum der Zelte, der Pavillons, der Hüpfburgen und des Twisters ist vom 01.04. bis 30.09. des jeweiligen Jahres.

Preise
Die Entleihgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Geräteausleihverzeichnis. Die Entleihgebühren gelten pro Tag. Der Tag der Rückgabe wird nicht berechnet.

Beispiel:
Ein Verleih von Freitag bis Montag sind 3 berechnete Tage, ein Verleih von Dienstag bis Montag sind 6 berechnete Tage.

Bezahlung
Die Entleihgebühr wird in Rechnung gestellt. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Die Vertragsperson verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag fristgerecht nach Erhalt der Rechnung auf eines der Konten des Kreisjugendringes Forchheim zu entrichten. Bei verspätetem Zahlungseingang wird eine Mahngebühr von 10% des Rechnungsbetrages, mindestens aber 10,00 Euro erhoben.

Kaution
Alle höherwertigen Verleihartikel unterliegen einer Kaution, die vor der Ausleihe auf eines der Konten des Kreisjugendring Forchheims zu überweisen ist. Die Kaution wird nach Überprüfung der Gegenstände mit dem Rechnungsbetrag verrechnet und in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben. Die Überprüfung der Verleihgegenstände kann bis zu mehreren Wochen dauern. Bei den Hüpfburgen, Twister, Zelten erfolgt die Rückzahlung / Verrechnung der Kaution erst, wenn der Folgeentleiher den ordnungsgemäßen Zustand der Gegenstände bestätigt hat. Dieses kann mehrere Wochen dauern, da nicht alle Verleihartikel gleichermaßen ausgeliehen werden.

Online-Anfrage
Die Anfrage der Verleihartikel erfolgt ausschließlich über die Homepage des Kreisjugendrings. Die Vergabe der Verleihartikel erfolgt nach dem Eingang der Anfragen. Erst durch die Bestätigung des Verleihs durch den KJR und Zahlung der ggf. fälligen Kaution gilt der Verleih als verbindlich gebucht. Diese Bestätigung erhalten Sie in Form einer schriftlichen Verleihbestätigung per E-Mail.

Zusätzlich zu den Verleihbedingungen finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzhinweise auf unserer Homepage unter www.kjr-forchheim.de sowie in der KJR Geschäftsstelle.



Abholung und Rückgabe
Die Uhrzeiten für Abholung und Rückgabe werden bei der Anfrage von der Vertragsperson im online Formular als Wunschtermin angegeben und von unserer Seite in der Verleihbestätigung per E-Mail bestätigt bzw. ggf. in Rücksprache geändert. Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei einer verspäteten Abholung von mehr als 30 Minuten besteht kein Anspruch auf die Aushändigung des Verleihs. Bei einer verspäteten Abholung / Rückgabe von mehr als 30 Minuten wird ein Zuschlag von 10,00 Euro berechnet. Änderungen sind rechtzeitig (= spätestens 15 Minuten vor dem Termin) telefonisch unter 09191/7388-0 mitzuteilen. Sollte die telefonische Mitteilung nicht rechtzeitig vor dem Termin erfolgen, erheben wir zusätzlich einen Zuschlag von 10,00 Euro.

Die mit * gekennzeichneten Verleihartikel (Zelte, Pavillons, Hüpfburgen, Twister, Musikanlagen, Bubble-Bälle, etc.) müssen mit mind. 2 bis 3 Personen und einem PKW mit größerer Ladefläche abgeholt werden.

Die Gewichtsangaben und alle weiteren wichtigen Hinweise stehen auf der Homepage bei den jeweiligen Verleihartikeln. Für die Einhaltung der entsprechenden Gewichtsgrenzen bei Kraftfahrzeugen ist ausschließlich die Vertragsperson verantwortlich.

Ort der Abholung und Rückgabe
Luitpoldstr. 6
91301 Forchheim
(Ehemalige Schlosserei Reck)

Öffnungszeiten Verleih
Die Verleihabholung und -rückgabe erfolgt nach vorheriger, verbindlicher Terminabsprache und nur an den regulären Geschäftstagen des Jugendbüros. Diese sind montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr.

An KJR bedingten Schließtagen ist kein Verleih möglich. An diesen Tagen, muss der reservierte Verleih entsprechend früher abgeholt bzw. später zurückgebracht werden. In Rechnung gestellt werden jedoch nur die Kosten, die entstanden wären, hätte der KJR nicht geschlossen. Gesetzliche Feiertage sowie Wochenenden sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Zusätzliche Verleihbedingungen für die große Hüpfburg mit Anhänger und den Pizzaofen-Anhänger
Die große Hüpfburg ist in einem ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg verladen. Der Pizzaofen ist auf einem ungebremsten Anhänger festmontiert.

Die Vertragsperson hat sicherzustellen, dass der Fahrer des Fahrzeuges über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt und das Fahrzeug für den Betrieb mit dem Anhänger zugelassen ist. Die Angestellten des Kreisjugendrings Forchheim sind verpflichtet, diese bei Übergabe des Anhängers nochmals zu überprüfen und zu dokumentieren.

Vor Fahrtantritt ist die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtungsanlage zu überprüfen. Etwa notwendige Adapter für den Anschluss der elektrischen Anlage sind von der Vertragsperson bereitzustellen (beide Anhänger sind mit einem 13-poligen Stecker ausgestattet). Die ordnungsgemäße Ladungssicherung im Anhänger ist von der Vertragsperson sicherzustellen.

Bei Abholung werden der Führerschein und der Fahrzeugschein geprüft und fotografiert/kopiert. Die Bilder/Kopien werden 3 Monate aufbewahrt, sofern kein Schadensfall vorliegt. Danach werden sie ordnungsgemäß vernichtet.