Verleihbedingungen Kreisjugendring Forchheim (KJR)

Von wem kann der Verleih genutzt werden
Das Verleihangebot des Kreisjugendring Forchheim kann von Jugendgruppen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindergärten, Gemeinden, Institutionen und Privatpersonen aus dem Landkreis Forchheim genutzt werden. Vom Verleih generell ausgeschlossen sind gewerbliche Veranstalter und politische Parteien.

Reservierungen sind erst ab dem 15. Januar für das laufende Jahr möglich.

Die Verleihartikel können von Personen ausgeliehen werden, die berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Verein, die Jugendgruppe, die Einrichtung etc. zu tätigen. Wird der Verleih von einer anderen Person abgeholt oder gebracht, handelt diese im Auftrag der Vertragspartei.

ACHTUNG NEU: Umsatzsteuer (USt)
Ab dem Jahr 2023 ist der Kreisjugendring umsatzsteuerpflichtig! Dies betrifft auch den Verleih.

Umsatzsteuerfrei sind ab sofort nur noch Entleihe von anerkannten Trägern der Jugendhilfe (z.B. Entleihe von den KJR Mitgliedsvereinen und -Verbänden, Kindergärten, Wohlfahrtsverbände, anerkannte und gemeinnützige Vereine, Gemeindejugendpfleger) ausschließlich zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII.

Umsatzsteuerpflichtig sind z.B. Vereine, Schulen inkl. deren Fördervereine, gemeinnützige Organisationen außerhalb der Jugendhilfe und Privatpersonen.

Beispiel:
Die Jugendfeuerwehr leiht für das Sommerfest der Feuerwehr die Hüpfburg aus, um dort ein Angebot für Kinder anzubieten. Dieser Verleih ist umsatzsteuerfrei, da die Jugendfeuerwehr Mitglied im KJR ist und es sich bei der Aktion um ein Angebot der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII handelt.

Die Feuerwehr leiht für ihr Sommerfest die Hüpfburg aus. Dieser Verleih ist umsatzsteuerpflichtig (19%), da die Feuerwehr nicht Mitglied im KJR ist, sondern nur die Jugendfeuerwehr. Somit ist die Feuerwehr kein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Auch findet keine Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII statt.

Bitte beantworten Sie im Rahmen Ihrer Verleihanfrage wahrheitsgemäß die Fragen zur Umsatzsteuerpflicht. Ggf. kommen wir bei Rückfragen nochmals auf Sie zu.


Ausleihbedingungen

  • Für Transport, Einsatz und Beaufsichtigung der Verleihartikel während der Überlassungsdauer ist allein die Vertragspartei verantwortlich.

  • Die Ladungssicherung obliegt allein der Vertragspartei. Das entsprechende Sicherungsmaterial ist von der Vertragspartei bereitzustellen.

  • Vom KJR wird keine Verladehilfe bereitgestellt. Entsprechende Personen sind von der Vertragspartei bereitzustellen. Dies gilt sowohl für die Abholung, als auch die Rückgabe.

  • Verleihartikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken geeignet sind, sind vor der Benutzung zu reinigen. Der KJR übernimmt keine Gewähr für eine eventuelle Verschmutzung (Aufgrund der Lagerung etc.) der Artikel. Diese Artikel dürfen ebenfalls nicht anderweitig genutzt werden.

  • Die Vertragspartei verpflichtet sich, die überlassenen Verleihartikel schonend und sachgemäß zu behandeln. Beschädigungen und Verlust während der Überlassungsdauer sind sofort bei der Rückgabe zu melden.

  • Die Verleihartikel sind in voll funktionsfähigen, gereinigten Zustand zurückzugeben = sauber, trocken, richtig zusammengelegt (bei Hüpfburgen gibt es eine Anleitung). Einen eventuellen Aufwand für Ordnung und/oder Reinigung berechnen wir mit 20 EUR pro Person/pro angefangene Stunde. Den Aufwand für Trocknung bei z.B. Zelthäuten, Hüpfburgen berechnen wir pauschal mit 100 EUR pro Artikel. Die Kaution wird einbehalten und mit dem Aufwand verrechnet.

  • Während des Überlassungszeitraumes haftet die Vertragspartei (von der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe) für Beschädigung und Verlust der Verleihartikel. Beschädigungen und Verlust führen zu entsprechenden Schadenersatzansprüchen des Kreisjugendringes Forchheim. Der KJR Forchheim haftet nicht für Schäden und sonstige Vermögensschäden, die der Vertragspartei durch die Benutzung der Verleihartikel entstehen. Die Vertragspartei verpflichtet sich, den KJR Forchheim von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Verleihgegenstände gegen den KJR Forchheim erheben. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung wird empfohlen.

  • Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte, ohne ausdrückliche Genehmigung des Kreisjugendringes Forchheim, ist nicht gestattet.

  • Bei grob vertragswidrigem Verhalten der Vertragspartei kann der Kreisjugendring Forchheim den Vertrag außerordentlich kündigen, die Verleihartikel herausverlangen und Schadenersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen.

  • Sofern einzelne Verleihartikel, insbesondere aufgrund von Beschädigungen, Verlust oder nicht absprachegemäßer Rückgabe, nicht ausleihbereit sind, behält sich der Kreisjugendring Forchheim den Rücktritt von der Reservierung vor.
    Die Vertragspartei hat keinen Anspruch auf Ersatzgeräte.

Rücktritt und Änderung vom Verleih sind kostenlos. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir den Verleihartikel weitervermitteln können.
Ausleihzeitraum der Zelte, der Pavillons, der Hüpfburgen und des Twisters ist vom 01.04. bis 30.09. des jeweiligen Jahres.

Preise
Die Entleihgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Geräteausleihverzeichnis. Die ausgewiesenen Preise sind inkl. Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer entfällt wie zuvor beschrieben, sollten die Kriterien hierfür entsprechend erfüllt sein. Für die Überlassung von Verleihartikeln an Non-Profit Organisationen (wie z.B. den KJR Mitgliedsvereinen und -Verbänden) wird auf die Verleihgebühr eine Ermäßigung von 50% gewährt. Der endgültige Preis wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Abgaben mit der Verleihbestätigung per E-Mail zugesandt.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Verleih.

Die Entleihgebühren gelten pro Tag. Der Tag der Abholung wird nicht berechnet.

Beispiel:
Ein Verleih von Dienstag bis Montag sind 6 berechnete Tage.
Neu: Für den Verleih von Freitag bis Montag (gilt nur am Wochenende) werden nur 2 Tage berechnet.

Bezahlung
Die Entleihgebühr wird in Rechnung gestellt. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Die Vertragspartei verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag fristgerecht nach Erhalt der Rechnung auf eines der Konten des Kreisjugendringes Forchheim zu entrichten. Bei verspätetem Zahlungseingang wird eine Mahngebühr von 10% des Rechnungsbetrages, mindestens aber 10,00 Euro erhoben.

Kaution
Alle höherwertigen Verleihartikel unterliegen einer Kaution, die vor der Ausleihe auf eines der Konten des Kreisjugendring Forchheims zu überweisen ist. Die Kaution wird nach Überprüfung der Gegenstände mit dem Rechnungsbetrag verrechnet und in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben. Die Überprüfung der Verleihgegenstände kann bis zu mehreren Wochen dauern.

Online-Anfrage
Die Anfrage der Verleihartikel erfolgt ausschließlich über die Homepage des Kreisjugendrings. Die Vergabe der Verleihartikel erfolgt nach dem Eingang der Anfragen. Erst durch die Bestätigung des Verleihs durch den KJR und der ggf. fälligen Kaution gilt der Verleih als verbindlich gebucht. Diese Bestätigung erhalten Sie in Form einer schriftlichen Verleihbestätigung per E-Mail.

Zusätzlich zu den Verleihbedingungen finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzhinweise auf unserer Homepage unter www.kjr-forchheim.de sowie in der KJR Geschäftsstelle.


Abholung und Rückgabe
Die Uhrzeiten für Abholung und Rückgabe werden bei der Anfrage von der Vertragspartei im Online-Formular als Wunschtermin angegeben und von unserer Seite in der Verleihbestätigung bestätigt bzw. ggf. in Rücksprache geändert. Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei einer verspäteten Abholung von mehr als einer Stunde besteht kein Anspruch auf die Aushändigung des Verleihs. Bei einer verspäteten Rückgabe von mehr als einer Stunde wird ein Zuschlag von 10,00 Euro berechnet. Änderungen sind rechtzeitig telefonisch unter 09191/7388-0 mitzuteilen.

Die mit * gekennzeichneten Verleihartikel (Zelte, Pavillons, Hüpfburgen, Twister, Musikanlagen, Bubble-Bälle, etc.) müssen mit mind. 2 bis 3 Personen und einem PKW mit größerer Ladefläche abgeholt werden.

Die Gewichtsangaben und alle weiteren wichtigen Hinweise stehen auf der Homepage bei den jeweiligen Verleihartikeln. Für die Einhaltung der entsprechenden Gewichtsgrenzen bei Kraftfahrzeugen ist ausschließlich die Vertragspartei verantwortlich.

Ort der Abholung und Rückgabe
Luitpoldstr. 6
91301 Forchheim
(Ehemalige Schlosserei Reck)

Öffnungszeiten Verleih
Die Verleihabholung und -rückgabe erfolgt nach vorheriger, verbindlicher Terminabsprache und nur an den regulären Geschäftstagen des Jugendbüros. Diese sind montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr.

An KJR bedingten Schließtagen ist kein Verleih möglich. An diesen Tagen muss der reservierte Verleih entsprechend früher abgeholt bzw. später zurückgebracht werden. In Rechnung gestellt werden jedoch nur die Kosten, die entstanden wären, hätte der KJR nicht geschlossen. Gesetzliche Feiertage sowie Wochenenden sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Zusätzliche Verleihbedingungen für die große Hüpfburg mit Anhänger
Die Hüpfburg ist in einem ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg verladen.

Die Vertragspartei hat sicherzustellen, dass der Fahrer des Fahrzeuges über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt und das Fahrzeug für den Betrieb mit dem Anhänger zugelassen ist. Die Mitarbeitenden des Kreisjugendrings Forchheim sind verpflichtet, diese bei Übergabe des Anhängers nochmals zu überprüfen und zu dokumentieren.

Vor Fahrtantritt ist die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtungsanlage zu überprüfen. Etwa notwendige Adapter für den Anschluss der elektrischen Anlage sind von der Vertragspartei bereitzustellen (der Anhänger ist mit einem 7-poligen Stecker ausgestattet). Die ordnungsgemäße Ladungssicherung im Anhänger ist von der Vertragspartei sicherzustellen.

Bei Abholung werden der Führerschein und der Fahrzeugschein geprüft und fotografiert/kopiert. Die Bilder/Kopien werden 3 Monate aufbewahrt, sofern kein Schadensfall vorliegt. Danach werden sie ordnungsgemäß vernichtet.