Bauleitplanung
Als Träger öffentlicher Belange ist der KJR an der Bauleitplanung beteiligt und wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in den Gemeinden angehört. So nimmt er dazu Stellung, ob die Belange von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden, ob beispielsweise genügend Spielplätze eingeplant sind, und ob deren Größe und Lage angemessen ist.