Empfehlungen des BJR für die Erstellung eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts in der Jugendarbeit
08.07.2020
Die vorliegenden Empfehlungen konkretisieren die derzeit geltenden Bestimmungen für die Felder der Jugendarbeit und haben hierdurch eine bindende Wirkung. Sie betrachten deshalb sowohl die Perspektive der Verantwortlichkeit als Betriebsträger einer Einrichtung (Gebäude) als auch als Träger oder Anbieter von Maßnahmen und Projekten. In etlichen Einrichtungen sind für die jeweiligen Träger beide Perspektiven relevant, da sie sowohl Betreiber von Räumlichkeiten als auch Anbieter von Maßnahmen und Projekten sind. Die Empfehlungen sind von den jeweiligen Trägern der Einrichtung und Anbietern von Maßnahmen und Projekten im Zuge der dynamischen Veränderungen bezüglich des SARS-CoV-2-Pandemie eigenverantwortlich auf ihre Aktualität zu prüfen und auf die konkreten örtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen anzupassen. Die aktuell gültigen landesweiten Verordnungen sind zu jeder Zeit einzuhalten und können über die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aufgerufen werden: www.stmgp.bayern.de/coronavirus.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen und Handlungsempfehlungen der Corona-Pandemie auf die Jugendarbeit in Bayern werden unter www.bjr.de/corona stets aktualisiert. Diese Empfehlungen orientieren sich zudem an den aktuellen Vorgaben des Bayerischen Staats-ministeriums für Gesundheit und Pflege sowie an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) 2.
Anbei finden Sie die aktuellen Empfehlungen „Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten“. Weitere Informationen gibt es unter www.bjr.de