Änderungen beim Jahreszuschuss

25.08.2016

Der Kreisjugendring Forchheim möchte darüber informieren, dass NEUE Zuschussrichtlinien verabschiedet wurden, die seit Januar 2016 gültig sind. Die Richtlinien wurden überarbeitet und an die, sich in den letzten Jahren, veränderten Konstellationen angepasst. 

Wie bisher gibt es die Möglichkeit der Förderung von Freizeitmaßnahmen, von Jugendbildung und Projektarbeit sowie die Förderung von Geräten. Diese Zuschüsse können bis spätestens 6 Wochen nach der Maßnahme auf einem dafür vorgesehenen Formblatt beantragt werden. Darüber hinaus gibt es weiterhin den Jahreszuschuss, der ein Mal im Jahr vergeben wird. Ein Zuschussantrag kann nur von Vereinen, Jugendgruppen, Jugendtreffs und Jugendverbänden gestellt werden, die Mitglied im Kreisjugendring Forchheim sind.

Neu ist eine zusätzliche Förderung für Jugendleiter/-innen mit einer gültigen Juleica (Jugendleiter/-innen Card). Damit soll die ehrenamtliche Qualifizierung honoriert werden. Besonders hinweisen möchten wir auf die Änderungen bei der Vergabe des Jahreszuschusses.

Bisher wurden die Formulare an alle Mitglieder mit der Post versendet. Auch dieses wurde modernisiert, das Formular kann im Downloadbereich heruntergeladen werden. Beim Jahreszuschuss ist zu beachten, dass die Abgabefrist im Zeitraum vom 1. September bis 15. Oktober 2016 liegt.

Informationen zu den neuen Zuschussrichtlinien finden Sie auf der Homepage www.kjr-forchheim.de. Bei Fragen wenden Sie sich an das Jugendbüro unter 09191/7388-0 oder info@kjr-forchheim.de.